- Versiegelungen der bleibenden Zähne
- Milchzahnversiegelungen
- Füllungen
- Stahlkronen
- Weiße Kronen
- Wurzelkanalbehandlungen
- Festsitzende Platzhalter
- Herausnehmbarer Platzhalter
Versiegelungen der bleibenden Zähne
Versiegelungen an den großen bleibenden Backenzähnen werden von den gesetzlichen Krankenkassen voll übernommen, wenn der Zahn absolut frei von Karies ist. Erweiterte Versiegelungen sind dann notwendig, wenn der Zahn in den Rillen schon eine kleine beginnende Karies hat. Erweiterte Versiegelungen oder Versiegelungen an kleinen bleibenden Backenzähnen werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Milchzahnversiegelungen
Kunststofffüllung
Vorteile der Kunststofffüllung:
- Natürliche Zahnfarbe
- werden fest mit dem Zahn verklebt
- gute Haftung und hohe Belastbarkeit (enthält Keramikpartikel)
- automatische Versiegelung des restlichen Zahnes zum verbesserten Kariesschutz
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht alle Kosten, sodass eine Eigenanteil gezahlt werden muss.
Zementfüllung
Stahlkrone
Bei großer Karies und stark zerstörten Zähnen ist es meist möglich, den Zahn mit einer silberfarbenen konfektionierten Stahlkrone zu erhalten. Hierdurch wird die Platzhalter- und Kaufunktion der Milchbackenzähne erhalten, bis der natürliche Zahnwechsel beginnt. Diese Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.
Weiße Kronen für die Seitenzähne

Im Seitenzahnbereich ist es möglich, die Zähne mit weißen vollkeramischen Kronen zu versorgen. Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Weiße Frontzahnkronen

Ist bei einer großen Karies an Frontzähnen noch genug Zahnhartsubstanz vorhanden, können diese mit einer
weißen Krone versorgt werden. Bei sehr zerstörten, tief abgebrochenen oder stark entzündeten Zähnen ist es leider nicht immer möglich, diese zu erhalten. Solche Zähne müssen gezogen werden. Weiße Frontzahnkronen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Wurzelkanalbehandlungen
Manchmal ist es möglich, einen Milchzahn mit Hilfe einer Wurzelkanalbehandlung zu erhalten. Aufgrund der speziellen Wurzelform bei Milchzähnen und möglicher Resorptionen der Wurzel ist der Erhalt meist nur mit speziellen Mess- und Spültechniken möglich.
Die Kosten hierfür werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Festsitzende Platzhalter
Muss ein Seitenzahn frühzeitig entfernt werden, ist meist ein Platzhalter notwendig. Ein festsitzender Platzhalter wird unmittelbar zementiert und kann dauerhaft eine Aufwanderung der Zähne verhindern.

Distal Shoe
Falls der letzte Zahn der Zahnreihe gezogen werden muss, kann man diesen nur mit einem »Distal Shoe« aufhalten und wird ebenfalls unmittelbar nach der Extraktion des Zahnes zementiert.
Dies ist besonders für kleine Patienten von Vorteil, da kein Abdruck von Zähnen und Kiefer notwendig ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen als Platzhalter lediglich die Kosten für herausnehmbare »Zahnspangen«.
